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Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Tennisclub Kohlscheid e.V.

Präambel

Der TC Kohlscheid e.V. bekennt sich zu seiner Verantwortung für das Wohlbefinden aller seiner Mitglieder, insbesondere der Kinder und Jugendlichen. Wir dulden keine Form von Gewalt, insbesondere keine sexualisierte Gewalt, und setzen uns aktiv für ein sicheres und respektvolles Umfeld ein, in dem sich alle wohlfühlen und entfalten können. Dieses Schutzkonzept dient als Leitfaden für präventive Schutzmaßnahmen und den Umgang mit Verdachtsfällen.

1. Grundlegende Prinzipien des Schutzkonzeptes

  • Null-Toleranz: Sexualisierte und interpersonelle Gewalt in jeglicher Form wird nicht toleriert.
  • Kindeswohl: Das Wohl und der Schutz von Kindern und Jugendlichen haben oberste Priorität.
  • Respekt und Wertschätzung: Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ist die Basis unseres Vereinslebens.
  • Grenzen achten: Die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen werden respektiert und geachtet.
  • Transparenz und Offenheit: Wir fördern eine offene Kommunikationskultur, in der Bedenken und Verdachtsmomente angesprochen werden können.
  • Verantwortung: Alle Mitglieder, insbesondere Vorstandsmitglieder, ehrenamtliche Trainerinnen und Betreuerinnen, tragen Verantwortung für die Umsetzung dieses Schutzkonzepts.

2. Präventive Maßnahmen

Ehrenkodex

Der TC Kohlscheid hat im Rahmen einer Arbeitsgruppe einen Ehrenkodex für alle Mitglieder entwickelt, in dem klare Regeln für den Umgang miteinander festgelegt werden. Der Vorstand hat diesen Ehrenkodex verabschiedet. Die Mitglieder werden in der Mitgliederversammlung über den Ehrenkodex informiert. Die Einhaltung des Ehrenkodex wird von allen Mitgliedern erwartet und bei Verstößen konsequent geahndet. Die ehrenamtlichen Betreuer des Samstagstennis und des Jugendtrainings unterschreiben den Ehrenkodex und bestätigen hierdurch ihre Akzeptanz.

Folgender Ehrenkodex ist Teil des Schutzkonzepts des TC Kohlscheid e.V.:

Ehrenkodex des TC Kohlscheid e.V.

Dieser Ehrenkodex richtet sich an alle, die im Rahmen ihrer Tätigkeit, inklusive ehrenamtlicher Tätigkeit, regelmäßig mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Mitgliedern unseres Vereins in Kontakt stehen. Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich zu folgendem Verhalten:

1. Wertschätzung und Respekt

  • Ich behandle alle Menschen im Verein mit Respekt – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Behinderung.
  • Ich achte die Würde und das persönliche Empfinden jedes Einzelnen und gehe sensibel mit individuellen Grenzen um.
  • Ich unterstütze eine diskriminierungsfreie Teilhabe am Vereinsleben.

2. Kinderschutz und Förderung

  • Ich setze mich aktiv für das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein.
  • Ich achte das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Intimsphäre und Selbstbestimmung.
  • Ich lehne jede Form von Gewalt ab – ob körperlich, seelisch oder sexualisiert.
  • Ich richte Trainings- und Freizeitangebote an den altersgerechten Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen aus.

3. Fairness und Vorbildfunktion

  • Ich verhalte mich fair, ehrlich und sportlich – auf und neben dem Platz.
  • Ich vermittle sportliche und soziale Regeln und gehe mit gutem Beispiel voran.
  • Ich stehe klar gegen Leistungsmanipulation und unsportliches Verhalten.
  • Ich unterstütze Kinder, Jugendliche und Erwachsene dabei, ein respektvolles Miteinander zu leben.

4. Demokratie und gesellschaftliche Verantwortung

  • Ich bekenne mich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ich lehne jede Form von Extremismus, Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und menschenverachtendem Verhalten ab.
  • Ich zeige Haltung – für Toleranz, Offenheit und ein solidarisches Miteinander im Verein.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Ich gehe verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten um und beachte die geltenden Datenschutzbestimmungen.
  • Ich wahre die Vertraulichkeit sensibler Informationen, insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

6. Verantwortung und Zivilcourage

  • Ich schaue nicht weg, wenn ich Verstöße gegen diesen Ehrenkodex beobachte.
  • Ich informiere bei schwerwiegenden Vorfällen die Präventionsbeauftragten bzw. den Vorstand.

7. Verpflichtung

Ich habe diesen Ehrenkodex gelesen und erkenne ihn als verbindliche Grundlage für mein Verhalten im TC Kohlscheid e.V. an. Ich trage aktiv dazu bei, dass unser Verein ein sicherer, fairer und wertschätzender Ort für alle bleibt.

Name: _______________________
Datum: _______________________
Unterschrift: _______________________

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Von allen haupt- und ehrenamtlichen Trainerinnen und Betreuerinnen, die regelmäßig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, wird ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt und alle drei Jahre erneuert. Die Jugendwarte nennen der Präventionsbeauftragten die eingebundenen Personen, diese fordert das jeweilige Mitglied auf, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzureichen und dem Geschäftsführer zur Einsicht vorzulegen. Der Geschäftsführer prüft, ob die Führungszeugnisse vorliegen und ist für die Vollständigkeit verantwortlich.

Schulungen und Sensibilisierung

Um alle ehrenamtliche Trainerinnen, Betreuerinnen, Vorstandsmitglieder, interessierte Eltern und Jugendliche zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt, Erkennen von Risikosituationen und angemessenem Handeln bei Verdachtsfällen zu sensibilisieren, werden zielgruppenspezifisch regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen angeboten.

Vorschläge der Arbeitsgruppe:

  • Plakate im Clubhaus und auf der Anlage
  • Theaterstück für Kinder – Das Da Theater, Grenzland
  • Elternabend Vorstellung des Schutzkonzepts
  • Kurzfortbildung des Stadtsportbundes für Jugendvertreter

Auswahl und Einarbeitung von Betreuern

Die Auswahl von Trainerinnen bzw. von Tennisschulen und ehrenamtlichen Betreuerinnen findet unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und fachlichen Eignung sowie Sensibilität für das Thema Kinderschutz statt. Die im Verein tätige Tennisschule ist verantwortlich für die Weitergabe und Information ihrer Trainer bezüglich des Schutzkonzepts des Vereins. Die Ehrenamtlichen werden in den Ehrenkodex, die Verhaltensregeln und in das Schutzkonzept eingearbeitet. Dies erfolgt z.B. im Rahmen von Informationsabenden. Zur Teilnahme an weiteren externen Fortbildungen zum Thema wird ausdrücklich vom Verein ermutigt. Die Ehrenamtlichen verpflichten sich durch ihre Unterschrift zur Einhaltung des Ehrenkodex.

Entwicklung von Verhaltensregeln für alle Personen mit Anleitungs- und Betreuungsfunktion

Mit Regelungen zu Transparenz im Trainings- und Betreuungsalltag und Umgang mit Nähe und Distanz:

Die Trainingsmethoden werden transparent dargestellt und es besteht jederzeit die Möglichkeit, das Training der Kinder und Jugendlichen zu beobachten. Ehrenamtliche Trainer, Betreuer und Verantwortliche des Vereins, z.B. Jugendwarte, Mannschaftsführer, teilen keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen, alle Absprachen werden in den Trainingsgruppen öffentlich gemacht. Es werden keine Kinder und Jugendliche bevorzugt, keine Geschenke an einzelne Kinder gemacht. Kinder und Jugendliche werden nicht ohne Aufsichtspersonen in den Privatbereich der Trainer und Betreuer mitgenommen, dies gilt auch für Fahrten.

Folgende Verhaltensregeln wurden speziell für das Samstagstennis entwickelt und stellen den Rahmen für die ehrenamtlich Tätigen im Verein dar.

Verhaltensregeln für Samstagstennis für Kinder und Jugendliche

Das Samstagstennis ist ein ehrenamtliches Angebot des Tennisverein TC Kohlscheid e.V. und soll Kindern und Jugendlichen den Tennissport auf spielerische und unkomplizierte Weise nahebringen. Die Kinder und Jugendlichen müssen (noch) nicht Mitglieder im Verein sein, um am Angebot teilzunehmen.

Das Angebot wird von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Vereins unter Verantwortung des Jugendwartes durchgeführt. Alle hier tätigen Vereinsmitglieder haben den Ehrenkodex des Vereins durch ihre Unterschrift anerkannt und dem Verein ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt.

Die Aufsichtspflicht während der Veranstaltung liegt bei den Begleitpersonen. Kinder unterhalb des Grundschulalters müssen von den Begleitpersonen beaufsichtigt werden. Die Wege zum Samstagsangebot liegen im Verantwortungsbereich der Begleitpersonen, dies gilt auch für das Verlassen des Geländes während der Veranstaltung.

Die Materialausgabe und -rückgabe, Schläger, Bälle etc. findet auf der Terrasse statt. Dort erfolgt auch die Einteilung in die jeweiligen Trainingsgruppen.

In den jeweiligen Trainingsgruppen wird leistungsangemessen trainiert. Bei Berührungen zur Hilfestellung holen die ehrenamtlichen Trainer die situative Einwilligung der Kinder und Jugendlichen durch Fragen bzw. Ankündigung ein.

Die Kinder suchen die Toilette grundsätzlich selbstständig oder mit ihren Begleitpersonen auf.

Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist möglich. Hier ist die Nutzung von Handys grundsätzlich nicht erlaubt. Während der Nutzung der Umkleiden durch Jugendliche besteht die Möglichkeit, ein „Besetzt“-Schild an der Tür anzubringen.

Die ehrenamtlichen Betreuer und Trainer nutzen die Umkleide und Dusche nicht mit den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen. Es muss eine räumliche oder zeitliche Trennung erfolgen.

Bei Verletzungen werden Erste-Hilfe-Maßnahmen durch die Ehrenamtlichen eingeleitet und die Begleitpersonen werden immer informiert.

Raum- und Geländegestaltung

Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Räumlichkeiten (z.B. Umkleidekabinen, Duschräume) zur Minimierung von Risikosituationen und zur Wahrung der Privatsphäre.

  • Die Anlage des TC Kohlscheid ist öffentlich zugänglich und alle Mitglieder können die Anlage durch ihren Schlüssel selbstständig nutzen, dies gilt auch für Jugendliche. Das Gelände ist nicht beaufsichtigt und die selbstständige Nutzung der Anlage fällt in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Für alle Mitglieder gilt selbstverständlich der Ehrenkodex. Fremde Menschen auf der Anlage sollten durch alle Mitglieder gezielt angesprochen werden, um unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen. Besondere Vorkommnisse oder unangemessenes Verhalten soll den Ansprechpersonen oder dem Vorstand unverzüglich gemeldet werden. Die erwachsenen Mitglieder sollen jederzeit zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen auf der Anlage ansprechbar sein.
  • In den Umkleideräumen und den Duschen gilt ein Handynutzungsverbot, um die Intimsphäre von anderen Anwesenden zu wahren. Hierzu werden Schilder angebracht.
  • Der Weg zu den Fahrradständern und den Parkplätzen soll gut ausgeleuchtet werden, um allen Mitgliedern des Vereins einen angstfreien Zugang zur Anlage zu ermöglichen.

Veranstaltungen und Fahrten

Entwicklung von klaren Richtlinien für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen und Fahrten (z.B. Aufsichtspflicht, Übernachtungsregelungen, Kommunikationswege).

  • Veranstaltungen und Feiern für Kinder und Jugendliche im Verein werden immer von den Jugendwarten geplant und mitgestaltet. Vertreterinnen der Jugendlichen sollen eingebunden werden und zu selbstständigem Tun ermutigt werden. Bei Veranstaltungen sind immer Verantwortliche des Vereins anwesend.
  • Fahrten zu Medenspielen und Turnieren der Kinder und Jugendlichen werden in der Regel von den Erziehungsberechtigten organisiert und begleitet und sind in deren Verantwortungsbereich. Für die Absprachen sind Jugendwarte, die Mannschaftsführer und die Erziehungsberechtigten in Kontakt. Fahrgemeinschaften werden gemeinschaftlich abgestimmt, wobei kein Kind oder Jugendlicher mit einer fremden, nicht erziehungsberechtigten Person alleine im Auto fahren sollte.

3. Umgang mit Verdachtsfällen

Benennung von Ansprechpersonen

Um Kinder und Jugendliche oder andere mögliche Betroffene im Verein zu schützen, hat der Vorstand zwei Ansprechpersonen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Verein benannt, an die sich Betroffene, Zeugen oder Personen mit Verdachtsmomenten vertraulich wenden können. Außerdem gibt es im Vorstand eine Präventionsbeauftragte, die Prozesse zu diesem Thema steuert. Jeder Mitarbeitende oder Ehrenamtliche, der zu diesen Themen angesprochen wird, soll die Kommunikationswege im Verein kennen. Diese sind Teil der Schulung. Die Namen der Ansprechpartner und Präventionsbeauftragten werden sowohl auf der Tennisanlage als auch in der Willkommensmappe für Neumitglieder und auf der Webseite des Vereins veröffentlicht.

Verfahren bei Meldungen

Die Ansprechpersonen entwickeln mit der Präventionsbeauftragten einen Ablaufplan, um mit Bedenken, Beschwerden oder Verdachtsmomenten umzugehen. Im Vorstand wird eine Krisengruppe, bestehend aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied, eingerichtet, die sich mit den an die Ansprechpersonen herangetretenen Fragestellungen beschäftigt.

Grundsätzlich gilt für jeden geäußerten Verdacht folgendes Verfahren:

Zuhören und Ernstnehmen

Die angesprochene Person, sollte es nicht die Ansprechperson zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sein, informiert die Ansprechperson des Vereins. Die Ansprechperson hört aufmerksam zu, nimmt die Sorgen ernst und versichert Vertraulichkeit, soweit dies rechtlich möglich ist. Jedem der Ansprechperson bekannt geworden Verdacht wird nachgegangen und zeitnah eine Krisenintervention eingeleitet.

Der Kriseninterventionsplan enthält folgende Schritte

  • Dokumentation: Die Meldung wird durch die Ansprechperson sorgfältig dokumentiert (wer, was, wann, wo). Hier kann ein zu entwickelnder Dokumentationsbogen eine hilfreiche Unterstützung sein, um die Informationen – ohne sie zu bewerten – festzuhalten.
  • Schutz des/der Betroffenen: Oberste Priorität hat der Schutz der Betroffenen. Es werden umgehend Maßnahmen zum Schutz vor weiterer Schädigung eingeleitet. Alle weiteren Schritte werden dem Betroffenen mitgeteilt, es werden keine Schritte über den Kopf des Betroffenen eingeleitet, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug. Es werden allerdings keinerlei Versprechen gegeben, die nicht eingehalten werden können.
  • Information des Vorstands: Der Vorstand wird über die dafür benannten Vertreter zeitnah informiert, ohne die Identität der Betroffenen preiszugeben, es sei denn, dies ist im Sinne der Betroffenen oder zur Gefahrenabwehr notwendig oder bereits öffentlich. Die Krisengruppe plant mit den Ansprechpersonen das weitere Vorgehen. Dieses wird mit den Betroffenen abgestimmt.
  • Einbeziehung externer Fachberatung: Bei Unsicherheiten zum weiteren Vorgehen oder bei schwerwiegenden Verdachtsfällen wird umgehend externe Fachberatung hinzugezogen. Hierzu baut der Verein ein Unterstützungsnetzwerk auf.
  • Keine internen Ermittlungen: Der Verein führt keine eigenen Ermittlungen durch, sondern übergibt die Verantwortung an die zuständigen Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft).
  • Unterstützung der Betroffenen: Der Verein bietet den Betroffenen Unterstützung an, z.B. durch die Vermittlung von Hilfsangeboten.
  • Umgang mit Beschuldigten: Bei einem bestätigten Fall von sexualisierter Gewalt werden konsequente Maßnahmen gegenüber dem/der Beschuldigten ergriffen, einschließlich dem Ausschluss aus dem Verein. Dabei wird die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung gewahrt. Bei unberechtigter Beschuldigung sorgt der Verein für bestmögliche Rehabilitierung und unterstützt den oder die Betroffenen.
  • Kommunikation nach außen: Ob und wie eine Kommunikation nach außen erfolgt, wird in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten durch die Krisengruppe des Vorstandes entschieden.

4. Verantwortlichkeiten und Umsetzung

Vorstand

Der Vorstand des TC Kohlscheid trägt die Gesamtverantwortung für die Entwicklung, Umsetzung und Einhaltung dieses Schutzkonzepts. Er stellt die notwendigen Ressourcen, wie Schulungs-, Fortbildungs- und Informationsmöglichkeiten bereit und sorgt für die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Konzepts durch die Präventionsbeauftragte.

Ansprechpersonen

Die benannten Ansprechpersonen sind die ersten Kontaktpersonen bei Verdachtsfällen und unterstützen den Vorstand bei der Umsetzung des Schutzkonzepts. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und binden den Vorstand in aktuelle Entwicklungen zum Thema ein.

Ehrenamtliche Trainerinnen und Betreuerinnen

Sie sind verpflichtet, den Ehrenkodex und die Verhaltensregeln einzuhalten, aufmerksam auf mögliche Anzeichen von sexualisierter Gewalt zu achten und Verdachtsmomente den Ansprechpersonen oder dem Vorstand zu melden. Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen des Vereins zum Thema ist obligatorisch.

Mitglieder

Alle Mitglieder sind aufgefordert, einen respektvollen Umgang miteinander zu pflegen und zur Einhaltung dieses Schutzkonzepts beizutragen. Eine Sensibilisierung für dieses Thema erfolgt durch regelmäßige Informationen auf der Mitgliederversammlung und der Webseite.

5. Überprüfung und Aktualisierung

Dieses Schutzkonzept wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre durch die Präventionsbeauftragte im Namen des Vorstandes überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um es an veränderte Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse anzupassen. Die Mitglieder werden über Aktualisierungen informiert.

6. Inkrafttreten

Dieses Schutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstands am 19. Februar 2026 in Kraft.

7. Zuständigkeiten

Präventionsbeauftragte des TC Kohlscheid

Corinna Bornscheuer-Heschel
Tel: 0176/80029473
E-Mail: Corinna@tckohlscheid.de

Kontaktdaten der Ansprechpersonen

Corinna Bornscheuer-Heschel
Tel: 0176/80029473
E-Mail: Corinna@tckohlscheid.de

[Name der zweiten Ansprechperson]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

Externe Hilfsangebote

Amt für Kinder, Jugend und Familie der Städteregion Aachen
Zollernstraße 10, 52070 Aachen
Telefon: 02407 / 5591800
E-Mail: daniela.schumacher@staedteregion-aachen.de

Hilfe-Telefon „Sexueller Missbrauch“
0800 22 55 530

Dieses Schutzkonzept ist ein lebendiges Dokument und wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den bestmöglichen Schutz für alle Mitglieder unseres Tennisclubs zu gewährleisten.

Herzogenrath-Kohlscheid, Deutschland
Januar 2026